Sicherheitsdienst München ! Ihr Partner in Sicherheitsangelegenheiten


 

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09. August 2017, 21:00

München hat kein Sicherheitsdefizit, Sicherheitsdienst München

Verbrechen gab es immer schon. Im Vergleich dazu ist die Polizei eine sehr moderne Schöpfung. Einst, im Mittelalter, war es Bürgerpflicht, Übeltätern ins Handwerk zu pfuschen und die Selbstjustiz wurde gegründet. Wer Zeuge eines Verbrechens wurde, schrie laut "Zeter und Mordio". Und wer das Gezeter vernahm, war zur Hilfe verpflichtet und konnte es auf seine Bürgerliche Pflicht verweisen. Zumindest theoretisch. Wie bis zum heutigen Tag, so galt auch damals: Jeder darf einen Verbrecher festhalten und der Staatsmacht übergeben. Juristen sprechen von einem Jedermannsrecht. Damals aber gingen die Pflichten eines jeden Mannes deutlich weiter: Normale Bürger mussten nachts Streifendienste ausführen. Wer es sich leisten konnte, kaufte sich frei. Im Jahr 1456 verwandelte die Stadt den Sicherheits-Ablass schließlich in eine allgemeine Steuer und bezahlte mit den Einnahmen sogenannte Scharwächter. Wenn man so will, begann vor ca. 500 Jahren die Geschichte des städtischen Sicherheitsdienstes.
Wenn sich im Laufe der Jahrhunderte eines für München konstatieren lässt, dann das: Früher ging es wie im Wilden Westen zu. Die Stadt wird immer sicherer, gleichzeitig tummelt sich mehr und mehr Sicherheitspersonal auf ihren Straßen und Gassen. Der neue Sicherheitsdienst der Stadt ist nur das aktuellste Beispiel einer Beschützer-Vielfalt, die von außen betrachtet zunehmend verworren erscheint und absolut unnötig ist. Wer ist für was zuständig? Wer darf was tun? Braucht München so viel Sicherheitspersonal?


Was der neue Sicherheitsdienst in München bewirken soll
Mehr Ordnung schaffen, heißt es im Münchner Rathaus - aber keineswegs martialisch auftreten. Nicht alle Stadträte finden ihn notwendig.
Der kühle Blick auf statistische Daten darf die Sicht auf viele Schicksale nicht verschleiern. Dennoch ist Nüchternheit in aufgeheizten Zeiten immer sehr ratsam. Die Fakten sagen München war und ist die sicherste Großstadt Deutschlands. Und zweitens !! München wird immer sicherer. In 20 Jahren ist die Zahl der Straftaten um 20 Prozent gesunken. Und das, obwohl im gleichen Zeitraum die Bevölkerung um rund 260 000 Menschen gestiegen ist. Auch die Zahl der Gewaltverbrechen ist nach Aussagen der Polizeistatistik rückläufig, um zwölf bis 15 Prozent in den letzten zehn Jahren.
Auch wenn einem der sehr grässliche Amoklauf am Olympia-Einkaufszentrum 2016 noch in Erinnerung ist, die Schüsse auf eine junge Polizistin in Unterföhring, oder wenn man an den Tod des Dominik Brunners 2009 denkt – solche extremen Gewaltexzesse sind kein neues Phänomen. Der damals ausgeführte Terroranschlag auf das Oktoberfest ist nunmehr 37 Jahre her. Das Olympia-Attentat geschah vor genau 44 Jahren.
Über die verstreichenden Jahrzehnte hinweg investierte die Stadt München mehr und mehr in ihre Sicherheit. Und wenn man der Statistik Glauben schenken kann, zahlt sich das auch aus. Das neueste Beispiel ist der "Kommunale Außendienst" der Stadt, kurz KAD. 106 Mitarbeiter sollen, sobald sie eingestellt und ausgebildet sind, vor allem am Hauptbahnhof, dem Sendlinger-Tor-Platz, dem Alten Botanischen Garten und dem Münchner Stachus auf Streife gehen. Schusswaffen tragen sie natürlich keine, dafür aber eine stichsichere Weste und ein Pfefferspray. Sie dürfen ein bisschen mehr, als das Jedermannsrecht erlaubt obwohl, sie eigentlich auch nicht mehr dürften. Sie können Platzverweise und Geldbußen aussprechen, dürfen Verdächtige durchsuchen und künftig auch auf eine Wache mitnehmen, die allerdings erst noch errichtet werden muss. Der KAD soll vor allem eine zusätzliche sichtbare Präsenz schaffen an jenen Orten der Münchner Stadt, an denen es abends auch mal heftiger zugeht. Es ist aber bei Weitem nicht der einzige Dienst, der in der Stadt für Ordnung sorgen soll.
Die Polizei selbst hat um 1995 eine "Sicherheitswacht" gegründet. Im Gegensatz zu dem mittelalterlichen Modell besteht sie allein aus Ehrenamtlichen. Sie absolvieren eine Ausbildung, legen eine Prüfung ab und legen sich dann in Wohnsiedlungen oder Parks auf die lauer. Anders als beim KAD, werden die Ehrenamtlichen nicht gezielt zu Brennpunkten geschickt, stattdessen laufen sie durch Perlach und Haar, durch Neuaubing oder den vielleicht den Olympiapark. Ihre Zahl ist noch geringer, als die des KAD, zuletzt waren 58 Freiwillige im Einsatz. Sie sollen Ansprechpartner für besorgte Bürger sein und Verdächtiges der Polizei melden. Den Helden spielen sollen sie nicht und bewaffnet sind sie auch nicht.
Auch die Sicherheitskräfte unter der Erde dürfen prinzipiell nur das Hausrecht durchsetzen und getreu dem Jedermannsrecht Personen festhalten, bis die Polizei kommt. Bei der Münchner U-Bahnwache gibt es allerdings eine Besonderheit: Die Ordnungskräfte tragen eine Schusswaffe. Bei der Gründung der Wache 1989 sei das eine Forderung der Polizei gewesen, erklärt MVG-Sprecher Matthias Korte. Der Stadtrat habe die Entscheidung so abgesegnet. Die Mitarbeiter, die von der Securitas ( Sicherheitsunternehmen ) beschäftigt werden, brauchen eine waffenrechtliche Erlaubnis und werden vom KVR überprüft. Die Dienst-Revolver sollen vor allem abschreckend wirken, sagt Korte. In 28 Jahren sei noch kein einziger Schuss abgefeuert worden. Die Personalstärke wurde zwischen den Jahren 2006 und 2009 massiv aufgestockt, seitdem blieb sie bei etwa 140Kräften konstant.
270 Mitarbeiter umfasst die DB Sicherheit
Die Deutsche Bahn beschäftigt ebenfalls einen eigenen Ordnungsdienst, allerdings ohne Schusswaffen. 270 Mitarbeiter der DB-Sicherheit sehen in Zügen und auf öffentlichen Bahnhöfen im Raum München nach dem Rechten. Ausgerüstet sind sie mit einem Teleskopstock, Pfefferspray, Handfesseln und einer Sicherheitsweste. Auch hier ist die Personalstärke seit Jahren ungefähr gleich geblieben. Nach dem Angriff auf Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln wurde aber die Videoüberwachung an den Außenmästen massiv ausgebaut.
Die Liste der Ordnungskräfte ist damit lange nicht beendet. Ein weiteres Beispiel sind private Sicherheitsdienste, die im Auftrag der Stadt an der Isar oder auf der Wiesn Präsenz zeigen. Sie alle reichen aber nicht ansatzweise an die Personalstärke der Polizei heran. Zählt man die Beamten des Präsidiums, der Bundespolizei und des Landeskriminalamts zusammen, kommt man auf rund 12 400 - die Hundertschaften der Bereitschaftspolizei nicht mal eingerechnet. Wenn es wirklich ernst wird, bleibt auch den Sicherheitsdiensten nichts anderes übrig, als die Polizei zu rufen. Gegen ein bisschen Unterstützung hat die nichts einzuwenden. Das Präsidium betont aber unmissverständlich: "Es gibt kein Sicherheitsdefizit in München, auch wenn die Polizei immer weniger Bewerber hat.


06. August 2017, 20:30

Sicherheitsdienst München, Sicherheit in München . Die Stadt, der Terror und die Sicherheitslage

Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew - So sicher ist die Stadt

Täglich hört man von Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew mittlerweile von einem neuen Anschlag in Großstädten auf der ganzen Welt. Am schlimmsten waren in den vergangenen Jahren die Vorfälle in Frankreich, wenn man den Blick auf ganz Europa richtet aber auch in der bayerischen Stadt München, gab es schon sehr schwere Ereignisse. Sorgen machen sich alle, auch wenn die Meinungen zu Sicherheitsvorkehrungen unterschiedlich sind. Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew weiß, es besteht keine direkte Gefahr.
Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew - Wie steht es um die Sicherheit ?
Auch, wenn wir uns dessen vielleicht nicht so bewusst sind, die Polizei ist jederzeit zur Stelle. Unsere bayerischen Freunde in Grün und Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew sind spätestens seit den Vorfällen am Münchner Einkaufszentrum ausgesprochen wachsam. Es besteht so gesehen kein Grund zur Sorge. Alle Nachrichten hinsichtlich der Lage der Bedrohung von außen sind zwar für München genauso relevant, wie für andere Großstädte auch, dennoch gibt es keine Hinweise auf einzelne Vorhaben. Sämtliche Anzeichen von terroristischen oder anderweitige Aktivitäten wird sofort reagiert. Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew kennt einen Vorfall, bei dem ein vergessene Tüte in einer U-Bahnstation einen gewaltigen Großeinsatz ausgelöst hat. Man sieht, dass bei den entsprechenden Hinweisen sofort Einsatz erfolgt wird.
Wie sicher sind Bahnhöfe und Flughäfen? – Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew
Die Polizei, Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew und weitere Dienstleister der Sicherheit sind an den Bahnhöfen, an Flughäfen und an vielen anderen öffentlichen Plätzen und bei Kontrollstellen stärker vertreten als gewohnt. Vom Grundsatz her tragen alle eingesetzten Sicherheitsleute München Munich Facility & Service Crew Schutzwesten und haben Maschinenpistolen – diese Aktion ist für den absoluten Notfall vorgesehen und soll für den einfachen Bürger, der am Morgen in die Arbeit fährt auf keinen Fall einschüchternd oder als vorhandenen Vorfall wirken. Im Falle eines Vorfalles können die Polizisten Sicherheitsdienstmitarbeiter München Munich Facility & Service Crew sofort eingreifen und das höchste Maß an Sicherheit gewährleisten.
Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew – Sicherheit ist eine Herausforderung
Sobald etwas aus der Reihe passiert, kommt oftmals Panik auf. Das passiert sehr schnell und breitet sich wie ein Lauffeuer aus. Wie Vorfälle am Olympia Einkaufszentrum sind ein bestes Beispiel dafür. Zwar gab es wirklich nur einen Vorfall am Einkaufszentrum aber die Verfolgung weitete sich auf einige Stadtteile herum aus, doch die Angst in der Innenstadt war unbegründet erst unbegründet. Wie reagiert man als Ordnungshüter in solche einer schwierigen Situation?
Der Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew weiß, dass der Umgang mit anstehenden Vorfällen kein leichtes Umfangen ist. Seit dem ersten Vorfall terroristischer Herkunft halten Polizei und Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew die Fühler gespitzt und sind auf höchster Einsatzbereitschaft. Außerdem wird ständig ein neues Sicherheitskonzept erarbeitet, veröffentlicht und wieder und wieder verworfen. Wer dennoch genau hinschaut, erkennt schnell, dass in der bayrischen Landeshauptstadt die Vorkehrungen im Bereich der Sicherheit massiv erhöht worden sind. Die Polizei, Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew ist immer zur Stelle
Ratschlag des Sicherheitsdienst München Munich Facility & Service Crew
An dieser Stelle möchten wir Sie erneut dazu aufrufen, sich nicht aus der inneren Fassung bringen zu lassen. Bewahren Sie generell Ruhe und verschwenden Sie nicht zu viele Gedanken an mögliche Gerüchte, die auch oft in Nachrichten verbreitet werden. München ist vom Grad der Sicherheit weit ganz vorne und wird auch in Zukunft alles daran setzen, dass Bürger und Touristen ihre freie Zeit entspannt verbringen können.
Eins steht fest: Wohlfühlen kann man sich in der schönsten bayerischen Stadt der Welt mit uns an der Seite mit Sicherheit.
Ihr Partner in Sachen Sicherheit Munich Facility & Service Crew Sicherheitsdienst München


05. August 2017, 23:43

München, die Stadt bekommt einen Sicherheitsdienst

Von Juni 2018 an soll es in München einen Sicherheitsdienst geben.
Das Kreisverwaltungsreferat möchte 106 Mitarbeiter einstellen. Bislang war nur von etwa 30 die Rede.
Der Dienst soll sich um Ordnungswidrigkeiten wie Ruhestörungen kümmern.

Der neue Sicherheitsdienst der Stadt soll deutlich größer werden als bisher geplant. Das Kreisverwaltungsreferat plant, insgesamt 106 Mitarbeiter einzustellen, 92 von ihnen sollen auf Streife gehen. Auch sein Einsatzgebiet soll erweitert werden: Grob gesagt sollen die Mitarbeiter des Dienstes den Hauptbahnhof, den Alten Botanischen Garten, den Stachus, die Sonnenstraße, den Herzog-Wilhelm-Park, den Sendlinger-Tor-Platz und den Nußbaumpark kontrollieren.

Sie sollen marineblaue Uniformen tragen, jedoch keine Handschellen oder Pistolen mit sich führen. Die Sicherheitswacht soll offiziell "Kommunaler Außendienst - KAD" heißen und jährlich 7,5 Millionen Euro kosten. Das geht aus der Vorlage des Kreisverwaltungsreferats (KVR) hervor, die der Stadtrat kommenden Dienstag beschließen soll.

Am 1. Juni 2018 soll der KAD den Betrieb aufnehmen. Den Grundatzbeschluss hat der Stadtrat 2016 noch auf Vorschlag des damaligen KVR-Chefs Wilfried Blume-Beyerle gefasst. Das Feinkonzept ließ sein Nachfolger Thomas Böhle ausarbeiten, und das hält einige Überraschungen bereit. Vor allem beim Personal. In den ersten Planungen wurde stets die Zahl von etwa 30 Mitarbeitern genannt, nun sollen es 106 werden. 92 Mitarbeiter sollen als Fußstreifen im Schichtbetrieb täglich von zehn bis 6.30 Uhr am nächsten Morgen unterwegs sein. Auch ihr Einsatzgebiet wurde neu definiert. Die ursprünglich angedachte Kontrolle der Isarufer wurde gestrichen, dafür kamen neu der Sendlinger-Tor-Platz und der Stachus hinzu. Dort stellt die Polizei zunehmend Straftaten fest.

Unterhaching Hilfssheriffs zur Beruhigung
Hilfssheriffs zur Beruhigung
In Taufkirchen und Haar patrouillieren bereits Freiwillige auf den Straßen, um die Polizei zu unterstützen und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. Nun will auch Unterhaching diesen Beispielen folgen.
Ursprünglich hatte die CSU den Dienst beantragt, Blume-Beyerle hatte daraufhin einen ersten Plan entwickelt: Da die Polizei nur über begrenzte Ressourcen verfügt, konzentriert sie sich auf schwerere Fälle. Mit der Folge, dass auf harmlosere Vergehen und Ordnungswidrigkeiten entweder gar nicht oder erst sehr spät reagiert werde. Diese Sicherheitslücke soll der neue Ordnungsdienst nun schließen.

In seiner Vorlage bekennt sich KVR-Chef Böhle jedoch klar zu einer strikten Trennung der Aufgaben von KAD und Polizei. Die städtischen Mitarbeiter sollten sich als "Service- und Auskunftsdienst" verstehen, die auch Ordnungsstörungen verfolgten. Sie könnten Verwarnungen inklusive Geldstrafe und auch Platzverweise verhängen - und dazu auch die Identität der entsprechenden Personen feststellen.

Dafür dürften die KAD-Mitarbeiter im Extremfall Menschen kurz festhalten, ihre Kleider und Gepäckstücke durchsuchen und Unwillige auch zur Wache mitnehmen. Keinesfalls könnten sie aber Personen festnehmen, heißt es in der Vorlage. Auch leisteten die städtischen Kontrolleure keine Ermittlungsarbeit. Sie vollzögen lediglich städtische Verordnungen und Satzungen, bei einer Gefahr könnten sie wie jeder Mensch auf Basis des sogenannten Jedermannrechts eingreifen.

Wie der Sicherheitsdienst ausgerüstet sein soll
Bei strikten Vorgaben dürften die städtischen KAD-Streifen möglicherweise Pistolen oder Handschellen mit sich führen, schreibt das Kreisverwaltungsreferat. Dieses Ansinnen lehnt es aber strikt ab - und widerspricht damit der im Rathaus mitregierenden CSU. Deren Stadtratsfraktion hatte Schusswaffen als Ausrüstung gefordert. Dies sei weder nötig noch in der Praxis leicht umzusetzen, argumentiert das KVR. Auch von Handschellen rate man ab; diese brächten die Mitarbeiter in einem rechtlichen Grenzbereich schnell in Schwierigkeiten, bei den Aufgaben aber kaum einen zusätzlichen Nutzen.

Mit sich tragen sollten die städtischen Ordnungshüter ein Sicherheits-Spray. Von der Uniformfarbe Schwarz hält das KVR nichts, es dürfe keine Erinnerung an die in München nicht geschätzten "Schwarzen Sheriffs" aufkommen. Warum das gewünschte Blau gerade in München marinefarben ausfallen soll, hat einen praktischen Grund: Schmutz sei auf diesen Uniformen nicht so gut zu sehen.

Für ihr Konzept hat sich die Stadt auch in anderen deutschen Großstädten umgehört. Der Sicherheitsdienst in Köln habe bei etwa einer Million Einwohner 102 Mitarbeiter (mittlerweile wegen der Vorfälle in der Silvesternacht deutlich mehr), heißt es in der Vorlage. Die Kollegen in Augsburg (15 Angestellte für etwa 300 000 Einwohner) und Regensburg (9 für etwa 150 000) besuchte sogar eine Abordnung, um Erfahrungen für den Münchner Dienst zu sammeln. Dazu gingen Mitglieder der KVR-Projektgruppe am Hauptbahnhof mit Bundes- und Landespolizisten auf Streife.

In dessen Nähe soll auch das neue Quartier des KAD liegen, wofür noch Räume gesucht werden. Grundsätzlich möglich sind auch gemeinsame Touren mit der Polizei. Eine Entlastung dort sei aber wegen des KAD nicht zu erwarten, steht in der Vorlage, dazu seien die Aufgaben zu strikt voneinander getrennt. Beginnen wird der Dienst, sofern der Stadtrat die Pläne billigt, noch nicht in voller Stärke, die wird erst nach und nach aufgebaut. Schließlich müsse Personal erst gesucht und ausgebildet werden, schreibt das KVR. Dazu gehöre auch ein Selbstverteidigungskurs, und noch wichtiger, eine Schulung in Deeskalation. Die Mitarbeiter sollten Frieden und Sicherheit bringen, nicht Gewalt, so der Tenor der Vorlage.


05. August 2017, 23:39

Sicherheitsdienst München

Deutschland erlebt einen beispiellosen Boom an Sicherheitsdiensten. Auf Schritt und Tritt begegnen einem meist junge Männer in Fantasieuniformen mit der Aufschrift "Security". Die Zahl der Unternehmen und Beschäftigten steigt seit Jahren steil an. Doch welche Sicherheit stellen diese Dienste her? Wiegen sie uns womöglich in falscher Sicherheit? Oder: Sind sie selbst Unsicherheitsfaktoren?
Berichte über Sicherheitslücken und Verfehlungen
In diesem Film erzählen Insider dieser schillernden Branche Beunruhigendes bis Erschreckendes von gefälschten Sachkundenachweisen, schweren Sicherheitslücken auf deutschen Flughäfen; Stress, Unterbesetzung und belastenden Arbeitsbedingungen – Sicherheitsrisiken, bis hin zu kriminellen Übergriffen auf diejenigen, die eigentlich Schutz brauchen: Vor allem Frauen in Flüchtlingsunterkünften berichten von schweren Verfehlungen.
Sicherheit am Fließband. Wie zuverlässig sind die Kontrollen an unseren Flughäfen?Sicherheit am Fließband. Wie zuverlässig sind die Kontrollen an unseren Flughäfen?
Teile der Branche sind mittlerweile in der Hand mafiaartig vernetzter Familienclans oder Rockerbanden, die sich kriminelle Verteilungskämpfe liefern. Dennoch ist oft der Staat selbst Auftraggeber dieser Gruppierungen und damit auch in der Mitverantwortung.
Versagen bei der Kontrolle?
Der Film geht auf eine kritische Spurensuche und will herausfinden, ob die Bundesregierung bei der Kontrolle der Sicherheitsdienste versagt. Zusammen mit den Insidern werden die neuralgischen Punkte aufgegriffen, sichtbar gemacht und hinterfragt.


04. August 2017, 20:29

Tarifvertrag Bewachungsgewerbe

Wann wird endlich der Tarifvertrag Nummer 34 Allgemeinverbindlich. Hier dauert es wirklich lange und wir haben zwar bis jetzt einen großen Schritt geschafft aber wenn man den Tarifvertrag mal genauer Betrachtet ist er eigentlich was zb. die Gesamtstundenanzahl, die man nun höchstens arbeiten darf nach unten gesunken und der Tarif nach oben gegangen, was eigentlich bedeutet, das ich zwar einen höheren Tarif habe aber nun auch nicht mehr verdienen kann, weil ich nicht mehr so viele Stunden arbeiten darf. somit bleibe ich immer da wo ich bin. Was bringt es denn, wenn man einen Tarif erhöht aber dann festlegt, das man um einiges weniger Stunden im Monat arbeiten darf


04. August 2017, 19:14

Hund oder Sicherheitstechnik, was schützt mehr vor Einbrechern

Die Kriminalstatistik zu Einbrüchen in Deutschland aus dem Jahr 2014 zeigt: Wohnungseinbrüche sind keine Seltenheit. Im Gegenteil: alle vier Minuten wird hierzulande in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen. Immer häufiger auch mitten am Tag statt in der Nacht. Der Grund: die meisten sind am Tage bei der Arbeit und die Täter können sich nahezu ungestört Zugang zu Haus oder Wohnung verschaffen und sich um fremdes Hab und Gut bereichern. Nicht selten hört man in diesem Zuge auch „Ach, ich habe einen Hund – da bricht keiner ein“. Doch stimmt das wirklich? 
Kann ein Hund tatsächlich Sicherheitstechnik, wie spezielle Schlösser, Alarmanlagen und Videoüberwachung durch bloße Anwesenheit ersetzen? Oder ist das nur ein gefährlicher Trugschluss?
Kann „Hund“ vor einem Einbruch schützen?
Für Hundehalter wird es keine Neuigkeit sein: ob ein Hund sein Zuhause schützt und durch Bellen und Drohen Alarm schlägt, hängt ganz besonders von Rasse und Charakter des Hundes ab. Und selbst unter den „vierbeinigen Aufpassern“ gibt es Unterschiede.
So bringen beispielsweise Dobermann und Schäferhund ein Territorialverhalten mit, dass sie zu sehr guten Wachhunden für Grundstück, Haus und Wohnung macht. Andere Hunderassen – wie beispielsweise die Sennenhunderassen und auch der Kangal – sind typische Herdenschutzhunde, für die besonders zählt, ihr Rudel zu beschützen.
Viele andere Hunde hingegen sehen es nicht unbedingt als ihren Job an, Haus, Hof und Rudel zu beschützen und würden sich auch im Falle eines Einbruchs nicht unbedingt mutig zeigen – das ist völlig normal.
Damit lässt sich schon mal festhalten: Nein, nicht jeder Hund könnte vor einem Einbruch aktiv schützen. Es gibt aber Hunderassen, die dies durchaus als ihren Job betrachten und Rudel und Territorium durchaus verteidigen würden oder durch Verhalten und Bellen zumindest darauf aufmerksam machen, dass Gefahr in Verzug ist.
Die Außenwirkung eines Hundes
Dennoch muss man sagen, ist ein Hund im Haus für Einbrecher eine zusätzlich Hürde und ein unkalkulierbares Risiko. Insofern könnte man durchaus behaupten, dass die Anwesenheit eines Hundes, der noch dazu von der Statur etwas her macht, durchaus „Eindruck“ machen und den ein oder anderen Kriminellen abhalten kann.
Was kann Sicherheitstechnik?
Unter anderem im Rahmen der Initiative „Nicht bei mir!“ der Polizei wird immer wieder auf aktiven Einbruchschutz und die Möglichkeiten der modernen Sicherheitstechnik hingewiesen. Darin geht es um Aufklärung, welche Stellen einer Wohnung oder eines Hauses besonders einbruchgefährdet sind und wie diese so gesichert werden können, dass Einbrüche möglichst verhindert werden können.
Dabei stützt man sich vor allem auf das typische Verhalten eines Einbrechers. In der Regel ist es nämlich so, dass wenn das Einbrechen an sich für den Täter länger als 3 Minuten dauern sollte, der Einbruch meist abgebrochen wird.
Das bedeutet also, dass man den Einbruch an sich so stark erschweren sollte, dass der Täter bestenfalls nicht innerhalb der ersten 5 Minuten in Haus oder Wohnung gelangen kann.
Mit diesen Themen beschäftigen sich unter anderem auch auch Hersteller und Anbieter für Sicherheitstechnik von ABUS. Für das Eigenheim oder die Mietwohnung werden zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl spezielle Türsicherheitstechnik, Fenstersicherheitstechnik oder auch Alarmanlagen, wie beispielsweise die Secvest 2Way ABUS Alarmanlage empfohlen, die sogar selbst installiert werden können.
Fazit – gut kombiniert – Hund & Sicherheitstechnik.
Halten wir also fest: unsere Fenster und Türen sicherer machen und dafür sorgen, dass der Einbruch an sich für den Täter länger dauert und dieser ihn hoffentlich abbricht – das kann der Hund nicht. Das kann nur gute Sicherheitstechnik. Noch dazu kommt der Fall, dass Mensch und Hund auch nicht unbedingt immer Zuhause sind – und wer schützt dann die Wohnung?
Aber: abschrecken kann ein Hund. Ob nun optisch oder akustisch. Würde mich ein eindringliches Bellen überraschen, würde ich jedenfalls relativ schnell das Weite suchen.
Offen gestanden möchte ich persönlich auch nicht die Erfahrung machen müssen, was genau passiert, wenn unsere Hunde auf einen ungewollten Gast treffen. Auch ich bin mir ziemlich sicher, dass sie definitiv nicht „klein beigeben“ würden, aber wer möchte das schon gern provozieren?
Daher kann man eigentlich nur sagen: das Optimum an Sicherheit besteht wahrscheinlich nur dann, wenn man einen oder mehrere gute vierbeinige Freunde hat, die es als ihren Job betrachten, Haus und Rudel zu beschützen und dadurch erst einmal etwas „Eindruck machen“ – und Haus oder Wohnung zusätzlich durch entsprechende Sicherheitstechnik geschützt sind.


04. August 2017, 19:12

Darf ein Hund Einbrecher beißen?

Grundsätzlich muss ein Hund in Deutschland so gehalten werden, bzw. gesichert sein, dass er niemanden verletzen kann. Das gilt weitestgehend auch für Menschen, die unbefugt das Grundstück betreten. Beißt ein Hund auf dem eigenen Grundstück einen “Eindringling”, kann diesem unter Umständen Schmerzensgeld zugesprochen werden und dem Hundehalter eine Überprüfung der „Gefährlichkeit“ des Hundes drohen (Wesenstest). Im Extremfall kann der Hundehalter sich sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Vor Gericht spielt dabei zum einen eine Rolle, wie ausreichend die „Sicherung“ des Hundes war, ob z.B. auch ein Kind leicht Zugang zum Grundstück hätte finden können. Wichtig sind ein ausreichend hoher Zaun, verschlossene Tore und Warnschilder an jedem Tor. Die Warnschilder sollten auf einen freilaufenden Hund hinweisen und das Betreten des Grundstückes verbieten oder nur auf eigene Gefahr gestatten. Aber auch dies muss vor Gericht nicht zwingend als “ausreichende Sicherung” angesehen werden. Zumindest wird einem Erwachsenen in dem Fall aber häufig eine Teilschuld gegeben. Eher nicht ratsam sind Schilder, die auf einen bissigen oder gefährlichen Hund hinweisen, da der Halter so gewissermaßen bereits zugibt, dass von seinem Hund ein hohes Verletzungsrisiko ausgeht. Damit muss er auch einer ganz besonderen Sorgfaltspflicht bei der Sicherung des Hundes nachkommen.
 
Betritt jemand nicht nur unbefugt das Grundstück, sondern bricht in die Wohnung ein und wird dort gebissen, wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest eine Mitschuld gegeben, falls der Hundehalter überhaupt belangt wird.
 

ein Herdenschutzhund imponiert schon alleine durch Anwesenheit
Daneben entscheiden Gerichte auch nach „Verhältnismäßigkeit“. Betritt jemand „nur“ unbefugt ein Grundstück, kann ein Biss als unverhältnismäßig eingestuft werden. Wird der Eigentümer (oder der Hund) aber durch einen Eindringling ernsthaft angegriffen, kann ein „Verteidigen“ (Notwehr) durch den Hund durchaus verhältnismäßig sein. Pauschale Aussagen sind hier nicht zu machen, vor Gericht spielen viele Faktoren in das Urteil mit rein, es sind immer Einzelfallentscheidungen. In jedem Fall ist es verboten (und kann empfindliche Konsequenzen für Hund und Halter haben) wenn ein Hund privat „scharf gemacht“ wird oder auf Einbrecher „gehetzt“ wird.
 
Allgemein gilt beim Hund in Deutschland die „Gefährdungshaftung“. Das heißt, dass der Hundehalter grundsätzlich erst mal für alle Schäden, die der Hund verursacht, haftbar ist, unabhängig davon, wie es dazu kam. Alleine das Halten eines Hundes stellt nach deutschem Recht eine potentielle Gefahr dar, da er “in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im allgemeinen unberechenbar ist.” (OLG Hamm, Az.: 2 Ss 1035/95)
 
Der entsprechende Paragraph im BGB:
 
§ 833 BGB
 
“Haftung des Tierhalters
 
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.”
 
 

der will nur spielen?
Wie weit dies gehen kann, wird aus folgender Urteilsbegründung deutlich:
Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Dieser Schaden ist dem Hund zuzurechnen, da die Ursache des Weglaufens alleine von dem Hund ausging. Im Rahmen der Tierhalterhaftung nach §833 BGB muss daher der Hundehalter auch diesen Schaden ersetzen.
(AG Frankfurt, Az. 32 C 2314/99-48).
 
Daher wird allen Hundehaltern dringend empfohlen, eine Hundehaftpflichtversicherung mit entsprechend hoher Deckungssumme abzuschließen.
 
und abschließend ein Beispiel aus der Justiz bzgl. eines beißenden Wachhundes:
 
“Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung für einen verkehrssicheren Zustand
ihres Grundstücks zu sorgen. Im zumutbaren Rahmen sollen Gefahren von Dritten
abgewendet werden. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstücke von
denen aufgrund besonderer Umstände, erhebliche Gefahren ausgehen. Hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes, auf einem in
einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück. Wird ein Besucher in solch einem
Fall gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter,
sondern auch, weil er seine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen verletzt hat. Ein am
Tor angebrachtes Schild “Warnung vor dem Hund” stellt keine ausreichende
Sicherung dar, weil es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht auf die
Bissigkeit des Hundes hinweist. Wer aber solch eine Warnung aus dem Wind
schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung, ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden bezahlt.”
(Landgericht Memmingen, Az: 1 S 2081/93

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04. August 2017, 19:10

Wie sicher schützt ein Hund vor Einbrüchen?

Die abschreckenste Wirkung an einem Hund ist interessanterweise weniger die Angst vor einem Biss, sondern der Lärm, den ein meldender Hund macht.
 

Hunde, die bellen, beißen nicht?
Da die meisten Diebe “leichte Gelegenheiten” nutzen, gehen sie das Risiko, durch Gebell auf sich aufmerksam zu machen, nur ungern ein. Haben sie es nicht auf ein ganz bestimmtes Objekt abgesehen, reicht also alleine das Vorhandensein eines Hundes, ohne dass dieser besondere Wachhundqualitäten mitbringen muss. Möchte ein Einbrecher dagegen in ein bestimmtes Haus eindringen, nützt ein Hund nur noch bedingt. Vielleicht bellt der Zwingerhund auch grundlos oft genug, so dass es den Nachbarn nicht weiter auffällt. Vielleicht ist der Hund durch Wurst zu bestechen oder frisst sie zumindest samt Betäubungsmittel oder Schlimmerem. Vielleicht ist der Hund leicht einzuschüchtern oder lässt sich vertrauensselig von den scheinbar freundlichen Absichten des Fremden überzeugen. Will ein Einbrecher in ein ganz bestimmtes Haus, wird er meist Wege finden, trotz Hund sein Vorhaben durchzuziehen.
 
Dazu kommt, dass die wenigsten Menschen Hunde als reine Wachhunde permanent frei auf dem Grundstück halten. Menschen gehen mit ihren Hunden spazieren (und das häufig zu den immer gleichen Zeiten) und auch im Urlaub, der von Dieben gerne genutzt wird, bleibt der Hund selten alleine Zuhause. Gerade für die Urlaubszeit können dabei so genannte Haussitter von behördlich zugelassenen Agenturen eine sinnvolle Alternative sein. Diese verbringen die meiste Zeit des Tages in der Wohnung, übernehmen wichtige Nachbarschaftspflichten und sind gegen in der Wohnung verursachte Schäden versichert. Weitere Informationen dazu findet man unter anderem hier.
 

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04. August 2017, 19:09

Der Hund als Schutz vor Einbrechern

Im Jahr 2012 ereigneten sich laut Kriminalstatistik bundesweit gut 144.000 Einbrüche in Privatwohnungen, ein Anstieg von 8,7% im Vergleich zum Vorjahr. Durchschnittlich kommt es damit etwa alle 3,5 Minuten in Deutschland zu einem Wohnungseinbruch.
 
Grund genug, sich über eine ausreichende Sicherung der eigenen Wohnung Gedanken zu machen. Aber was schreckt Einbrecher zuverlässig ab? Die meisten Einbrecher sind “Gelegenheitsdiebe”. Sie nutzen Dunkelheit und schlecht gesicherte Türen und Fenster in Erdgeschosswohnungen, weil dies am einfachsten und schnellsten Erfolg verspricht. Eine vernünftige Hausbeleuchtung und entsprechend gut gesicherte potentielle “Eingänge” für die Diebe sind damit Grund-Maßnahmen, die viele Einbrüche bereits verhindern. Eine Alarmanlage kann ergänzend sinnvoll sein, wenn sie vom Täter nicht mit einfachen Mitteln umgegangen werden kann. Spätestens an diesem Punkt fällt vielen Menschen auch ein Hund zur Sicherung des Eigentums ein. Wenn er gute Wachhundqualitäten mitbringt, meldet er zuverlässig alles Ungewöhnliche und kann den Einbrecher damit aktiv vertreiben. Die Statistik zeigt, dass alleine ein Hundewarnschild etwa 2/3 aller Einbrecher abschreckt.
 
 
Ein Hund als “lebende Alarmanlage”?
 
Hunde dienen Menschen schon seit mehreren Tausend Jahren als Wächter. Sie haben ein hervorragendes Gehör und sind nachts sogar besonders aufmerksam. Die meisten Hunde haben dabei ein Gefühl für ihr Territorium, unterscheiden zwischen eigenem Revier und neutraler Gegend, zwischen bekannten und fremden Menschen.
 

die wenigsten Hunde sind alleine durch das Bewachen des Grundstücks ausgelastet und glücklich
Tatsächlich ist ein Hund aber ein recht anspruchsvoller “Ersatz” einer elektronischen Alarmanlage, wenn er tatsächlich in erster Linie als Wächter und nicht als Familienmitglied dienen soll. Ein Hund wird im Laufe seines Lebens teurer, als selbst eine sehr gute Alarmanlage es ist, und stellt zudem einige Ansprüche: Pflege, Sozialkontakte, Spaziergänge und Erziehung. Mit etwas Pech nimmt er seinen Job zudem zu ernst und nervt Nachbarn durch anhaltendes Bellen oder lässt selbst willkommenen Besuch nicht mehr aufs Grundstück. Beißt er beispielsweise den Paketboten, hat man ein ernstes Problem. Ein fertig ausgebildeter Wachhund ist sehr teuer, möchte man ihn selbst dazu erziehen, braucht es viel Hundeverstand und Zeit. Privates Abrichten von Hunden auf Menschen ist in Deutschland verboten! Auch sind gerade die „ernsthafteren“ Hunderassen häufig Spätentwickler. Erst im Alter von um die 3 Jahre sind sie geistig wirklich erwachsen und zeigen ihr volles Potential. Ein Hund einer „Wachhunderasse“ kann durchaus mit 1 Jahr noch jeden Fremden fröhlich begrüßen, mit 2 Jahren aus Unsicherheit dann mal “überreagieren” und mit 3 Jahren ein zuverlässiger Wächter sein. Wichtig ist, dass der Mensch seinen Hund durch die Lebensphasen gezielt begleitet und Anleitung gibt.
 
In Privathand ist es daher fast immer sinnvoller, wenn man den Hund in erster Linie als sozialen Familienbegleiter in seinem Leben haben möchte und gerne seinen Alltag mit dem Hund teilt. Die abschreckende Wirkung auf Einbrecher ist dann ein netter Nebeneffekt

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04. August 2017, 19:07

Wird ein Landwirt von der Hundesteuer befreit, der einen Wachhund zum Schutz seiner Hühner benötigt?

Ob ein Landwirt keine Hundesteuer zahlen braucht, der seine Hühner durch einen Wachhund schützen möchte, hängt von den Bestimmungen in der örtlichen Hundesteuersatzung ab. Diese sollten sehr sorgfältig studiert werden.
Denn in vielen Fällen werden Hundehalter von der Entrichtung der Hundesteuer entbunden. Hierfür müssen diese jedoch einen Antrag stellen und diesen sorgfältig begründen. Dies ist oft gar nicht so einfach. Muss etwa das Halten eins Hundes  „betrieblich notwendig“ sein, so muss man sich schon etwas einfallen lassen. Denn die Gemeinde zweifelt diese Notwendigkeit gerne an. Es weist z.B. gerne daraufhin, dass andere Maßnahmen zum Schutz der bewachten Tiere ausreichend sind.
Hiervon ging auch das Verwaltungsgericht Trier aus. Im zugrundeliegenden Fall wollte ein Bauer seine Geflügelzucht durch einen Wachhund vor Füchsen und Mardern schützen. Die Richter wiesen seine Klage ab. Nach ihrer Ansicht reiche die Errichtung eines Zauns vollkommen aus. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 2 K 58/10.TR. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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