Sicherheitsdienst München ! Ihr Partner in Sicherheitsangelegenheiten


 

Kameraüberwachung


Sicherheitsdienst, München

Auf Wunsch kann mittels modernster Sicherheitstechnik jeder Schutzbereich von unseren ausgebildeten Mitarbeitern überwacht werden. Ob getarnte Kameraeinsätze oder offensive Kaufhausüberwachung, wir bieten Ihnen jegliche Formen der effizienten Vorbeugung an.

Videoüberwachung findet zunehmend Anwendung bei öffentlichen Stellen, bei privaten Unternehmen und bei Privatpersonen. Dieser Wirtschaftszweig kann jährlich dreistellige Zuwachsraten vorweisen. Das Geschäft mit der Sicherheit scheint relativ konjunkturunabhängig zu sein. Der Einsatz von Videotechnik beschränkt sich aber nicht auf deren Nutzung als Sicherheitstechnik. Es findet auch Einsatz zur Belustigung, zum Zweck der Werbung, im Bereich der Bildung oder bei der Kommunikation. Angesichts leistungsfähiger werdender Systeme und sinkender Preise nimmt die Versuchung, diese Systeme einzusetzen, weiter zu. Was technisch möglich ist, muss aber noch nicht rechtlich zulässig sein. Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Personen ein, deren Bilder erhoben, aufgezeichnet, übertragen und ausgewertet werden. Daher stellt sich die Frage: Wann ist der Einsatz von Videotechnik zulässig? Diese Frage, die sich insbesondere auch für den Privatdetektiv stellt, soll im Folgenden beantwortet werden. Nicht eingegangen werden soll auf die Frage, ob und wie öffentliche Stellen, also z.B. die Polizei, Kommunen oder staatliche Behörden derartige Maßnahmen ergreifen dürfen und können.