Sicherheitskonzepte
In dem Sicherheitskonzept sollten alle zutreffenden Schutzmaßnahmen für die in der
Organisation eingesetzten Verfahren unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
und personellen Gegebenheiten dargestellt werden.
Damit definiert die Leitungsebene verbindliche Regeln, die von den Leistungsträgern vor Ort umzusetzen sind. Da es keine Formvorschriften für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gibt,
sind natürlich auch alternative Darstellungsvarianten möglich. Geren übernehmen wir alle möglichen Vorgaben sowie Konzessionsbestimmung für unsere Auftraggeber. Somit können wir mögliche Problemlösungen und die Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden vor jeglicher geplanten Maßnahme abstimmen.
Das Sicherheitskonzept sollte Umfassen:
- Zielrichtung
- allgemeiner Grundschutz
- Arbeitsplatzebene
- Zentralrechnerebene
- Verfahren
- Administration
- Revision/Kontrolle
- Notfallvorsorge
- Schwachstellen/Risikoanalyse
- Fortschreibung
- Fluchtwege
- Einsatzmöglichkeiten